AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

BildVerstärker GmbH
Weiherstrasse 16
6353 Weggis
Schweiz
Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der BildVerstärker GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) in den Bereichen:
– Film- und Videoproduktion
– Drohnen- und FPV-Aufnahmen
– Postproduktion (Schnitt, Grading, Sounddesign, Animation, KI-gestützte Inhalte)
– Beratung, Konzeption und Produktionsbegleitung
– Entwicklung und Vertrieb digitaler Produkte (z. B. Videokurse, Downloads, Onlineformate)

1.2 Die Auftragnehmerin arbeitet ausschliesslich mit geschäftlichen Auftraggebern (B2B).
Verträge mit Konsument:innen im Sinne des schweizerischen Konsumentenschutzrechts werden nicht geschlossen.

1.3 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Leistungsbeginn zustande.

1.4 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, ausser die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang und Grundlage der Produktion

2.1 Grundlage der Leistungserbringung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Briefings, Konzepte, Drehbücher, Storyboards oder mündlich abgestimmten Produktionsziele.

2.2 Die künstlerische, technische und organisatorische Umsetzung liegt im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin. Gestaltungsspielräume bestehen im Rahmen des vereinbarten Zwecks.

2.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte externe Spezialist:innen (z. B. Kameraleute, Motion Designer, Drohnenpiloten, AI-Artists) einzusetzen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zeitgerecht zu erbringen, insbesondere:
– Terminbestätigungen
– Bereitstellung von Informationen, Inhalten und Ansprechpersonen
– Freigaben innerhalb angemessener Fristen

3.2 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

4. Leistungszeitraum, Projektstillstand und Leistungsverfall

4.1 Leistungszeitraum

Sofern nicht anders vereinbart, sind beauftragte Leistungen innerhalb von sechs (6) Monaten ab Auftragsbestätigung oder Zahlungseingang umzusetzen.

4.2 Projektstillstand

Kommt es durch Gründe im Einflussbereich des Auftraggebers zu keiner umsetzungsrelevanten Handlung über einen Zeitraum von acht (8) Wochen, gilt das Projekt als ruhend.
Unverbindliche Rückmeldungen ohne konkrete Umsetzungsschritte gelten nicht als aktive Projektfortführung.

4.3 Preisbindung und Jahreswechsel

Die angebotenen Preise gelten ausschliesslich für das Kalenderjahr der Beauftragung.
Erfolgt die Umsetzung der Leistung aus Gründen im Einflussbereich des Auftraggebers nicht innerhalb dieses Kalenderjahres, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistung zu den ab dem Folgejahr gültigen Preisen und Konditionen neu zu kalkulieren.
Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

4.4 Leistungsverfall

Wird ein ruhendes Projekt nicht spätestens innerhalb von zwölf (12) Monaten ab der letzten konkret umsetzungsrelevanten Handlung wieder aufgenommen,
erlischt der Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Leistung.
Eine Wiederaufnahme ist nur auf Basis einer neuen Vereinbarung und zu den dann gültigen Konditionen möglich.

5. Entgelte und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

5.2 Zahlungsmodelle

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
– bis CHF 5’000: 100 % nach Projektabschluss
– CHF 5’001 – 19’999: 50 % bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Abnahme
– ab CHF 20’000: 1/3 bei Auftrag, 1/3 bei Produktionsstart, 1/3 bei Abnahme

5.3 Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR (5 % p. a.). Die Auftragnehmerin ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzubehalten.

6. Abnahme und Mängelrüge

6.1 Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme bereitgestellt.

6.2 Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und konkret zu rügen. Andernfalls gilt das Werk als genehmigt.

6.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, anerkannt berechtigte Mängel innert angemessener Frist zu beheben.

7. Nutzungsrechte

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung zeitlich, örtlich und medial uneingeschränkte Nutzungsrechte am finalen Werk.

7.2 RAW-Material, Projektdateien und offene Schnittdaten sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Eine Herausgabe erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.

7.3 Konzepte, Vorentwürfe, Moodboards, Presets, Prompts und nicht realisierte Ideen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.

8. Musik, Plattformen und Drittinhalte

8.1 Die Auftragnehmerin nutzt lizenzierte Musikplattformen (z. B. Artlist, Epidemic Sound), deren Lizenzen eine umfassende kommerzielle Nutzung für Auftraggeber vorsehen.

8.2 Sollten trotz ordnungsgemässer Lizenzierung Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, die aus den Bedingungen der jeweiligen Plattform resultieren, übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Haftung.

9. Datenspeicherung und Archivierung

9.1 Projekt- und Produktionsdaten werden auf internen Systemen (NAS) gespeichert.

9.2 Die Auftragnehmerin bewahrt Projektdaten bis zu fünf (5) Jahre nach Projektabschluss auf. Danach erfolgt die Löschung ohne weitere Mitteilung.

10. Haftung

10.1 Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss schweizerischem Datenschutzrecht.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

12.2 Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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